Gesammelte Abhandlungen III, page 469 by Ernst Abbe

<< Return to Title Details & Download

 < previous  next > 

470

ren Rechten einen gewaltigen Fortschritt gegenüber dem bestehenden Zustand und unter dem Gesichtspunkt des Staatswohls zehnmal mehr bedeuten würde, -- als alle Bemühungen um künstliche Verbesserung der Lage des Kleingewerbes denkbarerweise zu erreichen vermöchten.

Aber ganz abgesehen hiervon würde schon die Privatinitiative in dieser Richtung Erhebliches leisten können. Hierfür käme es nur darauf an, daß die vielen ehrenwerten, über bloßen Eigennutz und Standesdünkel erhabenen Männer, die es in den Kreisen der Großindustrie gibt, ihre dem Gemeinwohl zugewandten Bestrebungen auf ein höheres Ziel als das der »Wohlfahrtseinrichtungen«, also auf dauernde Verbesserung der Rechtslage ihrer Arbeiterschaften richten wollten. Der Wege hierfür wären gewiß vielerlei möglich. Denn die fideikommißartige Bindung eines Teils der Überschüsse eines Privatunternehmens zu einem diesem Unternehmen dienenden, freier Verfügung der Inhaber entzogenen Deckungsfonds für fortgesetzte Erfüllung größerer Pflichten könnte wohl in mancherlei Formen und in Anpassung an sehr verschiedenartige Verhältnisse mit voller Rechtssicherheit erreicht werden. Wenn aber auf solchen Wegen einmal, statt nur für ein halbes Tausend, für ein halbes Hunderttausend eine erhebliche Erhöhung des Standesniveaus herbeigeführt würde, so hätte schon dieses für die Allgemeinheit größeren Wert als alles zusammen genommen, was an Wohlfahrtseinrichtungen in Deutschland bisher geschaffen worden ist.

Ich fürchte demnach durchaus nicht, daß die interne Rechts- und Wirtschaftsordnung der CARL ZEISS-Stiftung noch für lange Zeit eine vereinzelte kleine Insel auf dem Industriegebiet werde bleiben müssen.

Titel VI.

Ordnung materieller Interessen der Arbeiter und Angestellten.

Die Vorschriften

 < previous  next >