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Gebet und Segen. Später wurde in Wittenberg die Trauung in der Kirche üblich. Köstlin II, 642, 63. Vgl. T.-R. IV, 53. „Da verlachet D. Philipp höhnisch, wenn wir Braut und Bräutigam in der Kirche öffentlich zusammengeben, gleich als dürfte man nicht beten zu solchen Sachen.“
[134] _Kawerau_, Jonas' Briefw. a.a.O. — „Gelöbnis“ Wittenb. Stadtrechnung. Vgl. V, 196: sponsalia confimare.
[135] Hofmann 47.
[136] W. X, 855 f. 967 f. III 2, 567 f. 2565. Bugenhagen an Spalatin. Luther fordert im „Traubüchlein“, die Ehe als öffentlicher Stand solle auch öffentlich vor der Gemeinde vollzogen werden, vor oder in der Kirche, wie es die Brautleute begehren. — Auch _Matthes._ redet von einem öffentlichen Kirchgang Luthers, desgl. Consil. Theol. Witteb. — Bezeichnungen für die Hochzeit bei _Schild_, Denkwürdigkeiten Wittenbergs, W. 1892, S. 25. Luther hielt — gegenüber Melanchthon — sehr auf die herkömmlichen kirchlichen Bräuche bei der Hochzeit. T.-R. IV. 72. Als Wittenberger Brauch der Heimführung wird (_Buchwald_, Zur Wittenberger Stadt- und Universitäts-Gesch. 35) erzählt: „Röhrer führte seine Braut nach der Hochzeit im Hause Dr. Beiers in unser Haus mit feierlichem Geleite der Frauen.“ Vgl. M.H. Gottl. _Kreußler_, Denkmäler der Ref., L. 1817, S. 29. „Die kleine Gesellschaft brachte das Brautpaar heim.“
[137] Hochzeitsbriefe III, 1. 3. 9. 11-14.
[138] Hochzeitsges
Katharina von Bora - Geschichtliches Lebensbild, page 389
by D. Albrecht Thoma